Willkommen in der Welt der Farben !
als modernes und zukunftsorientiertes Unternehmen verschönern
und erneuern wir Lebensräume. Egal, ob Fassade, einfache Anstriche oder hochwertige Maltechniken, wie dekorative Lasur- und Spachteltechniken bis hin zu exklusiven Wandbekleidung.
Sauber und zuverlässig erledigen wir alle anfallenden
Renovierungs- und Gestaltungsaufgaben.
Durch ständige Weiterbildung sind wir, was Ausführung und Technik angeht, immer auf dem neusten Stand.
wir bringen Farbe in Ihr Leben !
Robert Schulz
Maler- und Lackierermeister, Energieberater
Tel: 07143 402 888
Fax: 07143 402 889
Mobil: 0172 7141 572
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E-Mail: malerbetrieb-robert-schulz@t-online.de
Malerarbeiten für Gewerbe und Privat, Fassade Stuckateurarbeiten Tapezierarbeiten
Anschrift: Malerbetrieb Robert Schulz, Weinstr. 40, 74369 Löchgau
Information
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27. Februar 2011, 21:22
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Nachweise für Steuerbonus
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Die Aufwendungen für unsere Leistungen werden durch eine Rechnung von uns nachgewiesen.
Materialkosten sind nicht begünstigt. Diese werden in unseren Rechnungen gesondert aufgeführt. Arbeitskosten sowie Fahrtkosten einschließlich darauf entfallender Mehrwertsteuer sind begünstigt - ein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer ist dabei nicht erforderlich.
Der Anteil der Arbeitskosten wird grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Die Zahlung auf unser Konto wird nachgewiesen (zum Beispiel durch Überweisungsbeleg, Kontoauszug).
Barzahlungen sind nicht begünstigt!
Hinweis: Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und zum Beispiel aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 600 Euro gewährt.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (zum Beispiel Eigentümer einer Eigentumswohnung), die Handwerkerleistungen für das Gemeinschaftseigentum - im Regelfall über einen Verwalter - beauftragen und den Steuerbonus nutzen möchten, ist Folgendes zu beachten:
In der Jahresabrechnung müssen die im Kalenderjahr für Handwerkerleistungen unbar gezahlten Beträge gesondert aufgeführt werden. Der Anteil der steuerbegünstigten Kosten (Arbeits- und Fahrtkosten) wird von uns ausgewiesen.
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27. Februar 2011, 21:01
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Geld Zurück
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Malerarbeiten: Geld zurück vom Finanzamt
Ab dem 1. Januar 2009 - Gibt es einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen
20 Prozent von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten - also bis zu 1200 Euro pro Jahr und Haushalt sparen!
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Zum Beispiel:
·Arbeiten an Innen- und Außenwänden
·Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -Rohren
·Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (zum Beispiel Teppichboden oder Parkett)
Wichtig: Es muss sich um Renovierungsarbeiten handeln, wie dies bei Schönheitsreparaturen der Fall ist.
Es darf nichts Neues hergestellt werden.
Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
Arbeitskosten 5000 € brutto
Wartungskosten 500 € brutto
Reparaturkosten 300 € brutto
Gesamt 5800 € brutto x 20 % Förderung ergibt 1160 € Steuerbonus
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